"Nein" zum Allgäuhaus am Punzenberg

 

Gemeinderat einstimmig gegen Änderung des Bebauungsplans im Neubaugebiet

 

Schwabsoien - Dem Antrag von Bauherr Bernhard Starker, den Bebauungsplan "Am Punzenberg" zu ändern, erteilte der Schwabsoiener Gemeinderat in der vergangenen Sitzung einstimmig eine Absage. Dabei hatten die Räte eine knifflige Frage zu klären: Darf die Außenwand eines im Baugebiet zu bauenden Hauses unter gewissen Vorraussetzungen die bisherige maximale Höhe überschreiten?

"Wir haben es uns nicht leicht gemacht, als wir die Einzelheiten des Bebauungsplans besprochen und schließlich beschlossen haben", gab Bürgermeister Konrad Sepp zu bedenken und kam damit gleich zum Kern der Sache: Denn Bauherr Bernhard Starker wollte im Neubaugebiet ein sogenanntes "Alternativhaus" errichten. Kennzeichen dieser Bauart - im Fachjargon auch "Allgäuhaus" genannt - ist die wesentlich geringere Dachneigung. Während herkömmliche Satteldächer in der Region eine Schräge von 28 bis 35 Grad aufweisen, hat diese Hausart nur 18 bis 24 Grad.

Zudem plante der Bauherr, das Haus in den Hang zu bauen, so dass an der Traufseite ein Balkon errichtet werden könnte. Doch damit das möglich wäre, müsste die Wandhöhe die bisherige Maximalmarke von 5,60 Metern überschreiten. "Diesen Haustyp gibt es öfter, aber ich habe den noch nie mit einem Balkon gesehen", meinte Bürgermeister Sepp. Zwar sei man generell nicht gegen die Errichtung eines solchen Hauses, doch stünde dieses an einer relativ expornierten Lage, was die Erhöhung der Wände noch deutlicher hervorheben würde. Auch der mit der Planung beauftragte Architekt Abt legte dar, dass Balkone bei dieser Hausart unüblich sind - außer an der Giebelseite.

"Das Problem hier ist die Hanglage", sagte Gemeinderat Herbert Hefele und verwies auf die für einen Balkon zusätzlich erforderliche Höhe von etwa 40 Zentimetern. "Ich will, dass alle gleich behandelt werden und nicht wieder eine Ausnahme gemacht wird. Deshalb kann ich dem Antrag nicht zustimmen", so Hefele.

Ihm schlossen sich auch andere Räte an. Zumal Befürchtungen laut wurden, durch die Erhöhung des maximalen Wandmaßes, das vom Rohfußboden bis zur Dachhaut bemessen wird, könne die bisherige Vorgabe einer Bebauung von Erd- und Dachgeschoss unterlaufen werden. "Das Landratsamt will, dass der Erd- und Dachgeschosscharakter im Neubaugebiet erhalten bleibt", so der Bürgermeister. "Es darf im Dachgeschoss nicht über die ganze Breite eine Decke gezogen werden, denn das würde zu einem vollen oberen Stockwerk führen."

"Ich wollte nur im Vorfeld geklärt haben, ob eine Erhöhung überhaupt möglich ist", sagte Bauherr Starker, dem der Rat das Wort erteilt hatte. Er wolle nicht, dass er sich in zwei Jahren ärgere, weil er nicht nachgefragt habe und ein anderer Bauherr dann die Ausnahme erteilt bekomme. Doch so weit wird es nicht kommen. Einstimmig beschloss der Gemeinderat, die Wandhöhe bei 5,60 Metern zu belassen.

 

aj   Schongauer Nachrichten vom 19. September 2007