Gebühren und Steuern

Gemeindliche Steuerhebesätze ( % )

 

Informationen zur Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Realsteuer, d.h. der Wert des Grundbesitzes unterliegt der Besteuerung. Allein die Tatsache, dass ein Grundstück vorhanden ist, zieht die Steuerpflicht nach sich. Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Schuldners bleibt dabei unberücksichtigt.

Zusammensetzung und Berechnung

Einheitswert x Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag

Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Steuerbetrag

Einheitswert

= der spezifische Wert des Grundstücks; dieser wird durch das Finanzamt festgestellt.

Steuermesszahl: dient als Multiplikator, der durch das Grundsteuergesetz festgelegt ist.

Erlass eines Einheitswert- und Grundsteuermessbescheids durch das Finanzamt gegenüber dem Eigentümer bzw. Eigenbesitzers; die Gemeinde Schwabsoien erhält einen Abdruck des Einheitswert- und Grundsteuermessbescheids.

Hebesätze der Gemeinde Schwabsoien

Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft: 330 v.H.

Grundsteuer B für alle übrigen Grundstücke: 330 v.H.

 

Informationen zur Gewerbesteuer

Auch die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer, also eine Sachsteuer. Steuergegenstand ist der Gewerbebetrieb; Steuerschuldner ist jedoch nicht der Gewerbebetrieb, sondern der Unternehmer.

Zusammensetzung und Berechnung

Gewerbeertrag x Steuermesszahl =Steuermessbetrag aus Gewerbeertrag

Gewerbesteuermessbetrag x Hebesatz = Steuerbetrag

Gewerbeertrag (festgesetzt durch das Finanzamt den Vorschriften des EstG u. KStG): = Gewinn

+ Hinzurechnungen

./. Kürzungen

./. Gewerbeverlust

./. Freibetrag

 Steuermesszahl:

dient als Multiplikator, der durch das Gewerbesteuergesetz festgesetzt ist

Erlass eines Gewerbesteuermessbescheids durch das Finanzamt gegenüber dem Steuerpflichtigen; die Gemeinde Schwabsoien erhält Kenntnis vom Inhalt des Messbescheids.

 Hebesatz der Gemeinde Schwabsoien: 320 v.H